Verkehrsanordnung: Planverfahren Tempo 30-Zone

17. Februar 2025
Der Gemeinderat hat am 11. November 2024 gestützt auf Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) die Tempo 30-Zone Schulhaus/Blattenstrasse/Haldenstrasse genehmigt.

Öffentliche Auflage
Das Projekt liegt nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d.h. vom 17. Februar 2025 bis 18. März 2025 bei der Gemeinderatskanzlei Benken, Büro 9, Dorfplatz 3, 8717 Benken, öffentlich auf.

Gleichzeitig mit diesem Verfahren beginnt die Rechtsmittelfrist gegen die Verkehrsanordnung der Kantonspolizei St. Gallen. Ein Rekurs dagegen ist direkt an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, zu richten (siehe separates Inserat).

Rechtsmittel
Einsprachen gegen die Tempo 30-Zone Schulhaus/Blattenstrasse/Haldenstrasse sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Benken, Dorfplatz 3, 8717 Benken, einzureichen.

Tempo 30-Zone

Zugehörige Objekte

Name
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Massnahmenplan (PDF, 2.44 MB) Download 1 Massnahmenplan