Bei Todesfällen sind die nächsten Angehörigen oft in einer schwierigen Situation. Das Bestattungsamt untersützt Sie in dieser aussergewöhnlichen Lage, koordiniert den Ablauf mit den Kirchbehörden und trifft die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation.

Detaillierte Informationen über das Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie im Merkblatt.

Erbbescheinigung

Wenn die Erben den Nachlass angetreten haben, stellt das zuständige Amtsnotariat auf entsprechendes Begehren eine Erbbescheinigung aus. Aufgrund der Erbbescheinigung können die Aktiven d…

Wenn die Erben den Nachlass angetreten haben, stellt das zuständige Amtsnotariat auf entsprechendes Begehren eine Erbbescheinigung aus. Aufgrund der Erbbescheinigung können die Aktiven des Erblassers (Bankkonti, Liegenschaften etc.) auf die Erben überschrieben werden, womit diese darüber verfügen können.

Zugehörige Objekte