Die Handänderungssteuer ist eine Gemeindesteuer und wird bei Handänderungen von in der Gemeinde gelegenen Grundstücken oder Grundstückanteilen erhoben.

Zuständig für die Erhebung der Handänderungssteuer ist das jeweilige Grundbuchamt. Das Kantonale Steueramt äussert sich in Handänderungssteuerangelegenheiten lediglich im Rahmen von Empfehlungen.

Weiterführende Informationen zur Handänderungssteuer finden sich in den Steuerbuchweisungen StB 241 Nr. 1 bis StB 244 Nr. 5.

Handänderungssteuer

Als Handänderung gilt jeder Eigentumswechsel und jede Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt über ein Grundstück (Art 241 Abs. 2 StG). Die Handänderungssteuer ist eine Gemeind…

Als Handänderung gilt jeder Eigentumswechsel und jede Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt über ein Grundstück (Art 241 Abs. 2 StG). Die Handänderungssteuer ist eine Gemeindesteuer.

Details zur Handänderungssteuer befinden sich auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes St. Gallen.

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