Leben Sie in einem Alters- und Pflegeheim und benötigen Pflege? Dann müssen Sie nur einen Teil der Pflegekosten bezahlen. Die restlichen Kosten über­nehmen die Kranken­kasse und der Staat.             

Die Betreuungs- und Aufenthalts­kosten bezahlen Sie entweder selber oder werden Ihnen bei den Ergänzungs­leistungen angerechnet.

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