Für Auskünfte aus dem Betreibungsregister gegenüber Dritten ist ein Interessennachweis erforderlich (Art. 8a SchKG).

Als Interessennachweis kann beispielsweise geltend gemacht werden:

  • Mietinteressentenformular
  • Darlehensvertrag
  • Schriftliche Bestellung
  • Verträge
Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Betreibungsregister beträgt CHF 17.00 plus allfälliges Porto und wird per Rechnung erhoben. Die Auskunft wird per Post erteilt.

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