Handänderungssteuer
Als Handänderung gilt jeder Eigentumswechsel und jede Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt über ein Grundstück (Art 241 Abs. 2 StG). Die Handänderungssteuer ist eine Gemeindesteuer.
Details zur Handänderungssteuer befinden sich auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes St. Gallen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Grundbuchamt | 058 228 63 33 | grundbuchamt@kaltbrunn.ch |