Als Handänderung gilt jeder Eigentumswechsel und jede Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt über ein Grundstück (Art 241 Abs. 2 StG). Die Handänderungssteuer ist eine Gemeindesteuer.

Details zur Handänderungssteuer befinden sich auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes St. Gallen.

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