Jeder hat das Recht, einen Auszug aus dem Strafregister über die eigene Person anzufordern. Die im Strafregister erfassten Daten sind zudem für bestimmte Zwecke auch gewissen Verwaltungs- und Justizbehörden zugänglich. Ohne ausdrückliches Einverständnis der betroffenen Person erhalten Dritte jedoch keinen Einblick in die Strafregistereinträge.

Einen Strafregisterauszug erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz (BJ). Der Strafregisterauszug wird gegen eine Gebühr von Fr. 20.-- ausgestellt.

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