Fundbüro
Gefundene Sachen, die dem Eigentümer nicht direkt zurückerstattet werden können, sind unverzüglich dem Fundbüro der Gemeinde Benken abzugeben. Die Gemeindekanzlei gibt Ihnen über abgegebene Gegenstände gerne Auskunft (Telefon 055 293 30 42 / E-Mail)
Weitere nützliche Links in diesem Zusammenhang:
Fundbüro der Stadt Zürich, VerkehrsbetriebeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Fundbüro der SBBExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Fundbüro SchweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Fundservice SchweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindekanzlei | 055 293 30 48 | fabienne.gubser@benken.sg.ch |