Gefundene Sachen, die dem Eigentümer nicht direkt zurückerstattet werden können, sind unverzüglich dem Fundbüro der Gemeinde Benken abzugeben. Die Gemeindeschreiberin gibt Ihnen über abgegebene Gegenstände gerne Auskunft (Telefon 055 293 30 48 / E-Mail)

Weitere nützliche Links in diesem Zusammenhang:
Fundbüro der Stadt Zürich, Verkehrsbetriebe
Fundbüro der SBB
Fundbüro Schweiz
Fundservice Schweiz

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