Start Mitwirkungsverfahren zur Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement)

16. Oktober 2026

Die Politische Gemeinde Benken aktualisiert ihre Ortsplanung und schafft damit die planerischen Grundlagen für die räumliche Entwicklung der kommenden rund zwei Jahrzehnte. Anlass für die Revision sind veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen auf Bundes- und Kantonsebene sowie neue Herausforderungen wie Naturgefahren, Klimaanpassung und eine haushälterische Nutzung des Bodens.

Mit der Revision werden der Zonenplan und das Baureglement (Rahmennutzungsplanung) an das geltende kantonale und eidgenössische Recht angepasst. Gleichzeitig wird die Siedlungsentwicklung auf die Bedürfnisse und das erwartete Wachstum der nächsten rund 15 Jahre ausgerichtet, wobei die Innenentwicklung im Fokus steht.

Grundlage bildet die kommunale Richtplanung, der die längerfristige räumliche Entwicklung in den Bereichen Siedlung, Verkehr und Landschaft sowie die damit verbundenen Infrastrukturen aufzeigt. Der Gemeinderat hat den Richtplan im Dezember 2023 erlassen und dem kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) zur Kenntnisnahme zugestellt.

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision werden zudem die im Gemeindestrassenplan festgelegten Strassenflächen als Verkehrsflächen in die Rahmennutzungsplanung  übernommen. Dies führt zu verschiedenen kleineren Bereinigungen des Zonenplans.

Die Gemeinde Benken führt für die Revision der Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) die Mitwirkung der Bevölkerung durch. Das Mitwirkungsverfahren dauert vom 28. Oktober 2026 bis 30. November 2026. Die amtliche Publikation folgt rechtzeitig mit separatem Inserat.

Als Startschuss des Mitwirkungsverfahrens findet am Dienstag, 27. Oktober 2026, 19:00 Uhr in der Rietsporthalle ein Informationsanlass statt. Nebst dem Gemeinderat wird die Planungskommission und die Ortsplanerin am Informationsanlass anwesend sein und die Änderungen des Zonenplans und des Baureglements vorstellen. Im Anschluss an den Informationsanlass stehen Ihnen der Gemeinderat, die Planungskommission und die Ortsplanerin für Fragen zur Verfügung. Der Gemeinderat lädt alle Interessierten herzlich dazu ein.

Während des Mitwirkungsverfahrens bietet die Gemeinde an einem Nachmittag und einem ganzen Tag verschiedene Zeitfenster für individuelle Gespräche und Fragen zum Zonenplan und Baureglement an:

-Montag, 9. November 2026, 16:00 bis 20:00 Uhr
-Montag, 16. November 2026, 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Bitte melden Sie sich bei der Gemeinderatskanzlei für die Vereinbarung eines Termins inkl. Bekanntgabe Ihres Anliegens (Tel. 055 293 30 48).

Was ändert sich?

Zonenplan
Im Zonenplan werden die Grundstücke dem Baugebiet bzw. Nichtbaugebiet zugewiesen. Der Zonenplan wird totalrevidiert, wobei in vielen Zonen die Bezeichnung ändert (harmonisiert) ohne, dass eine Zonenänderung erfolgt. Die bisherigen Kürzel, welche aus einer Kombination zwischen Zonenart und Geschossigkeit bestanden (z.B. W2), werden durch eine Kombination zwischen Zonenart und Gesamthöhte abgelöst (bspw. W12a). In einigen Quartieren soll die Innenentwicklung gefördert werden. Deshalb ist eine Aufzonung von einer z.B. heute zweigeschossigen in neu dreigeschossige Wohnzone vorgesehen. Im Rahmen der Revision wird im Dorf (Ortskern Nord) eine grössere Einzonung in eine Wohn- und Gewerbezone (WG16) vorgenommen. Zwei weitere Einzonungen erfolgen für Industrie- und Gewerbeerweiterungen (Müli, Neubruch) sowie eine kleinere Einzonung aufgrund einer Arrondierung (Galliweid). Zudem ist vorgesehen, dass zwei Intensivlandwirtschaftszonen ausgeschieden werden. Mit dem Ziel der Innenentwicklung gemäss kommunalen Richtplan wurden drei Gebiete aufgezont. In den Gebieten Rötli und Starrberg/Schönau werden Teilflächen, welche bisher der zweigeschossigen Wohn- respektive Wohngewerbezone zugewiesen waren, in die dreigeschossige Wohnzone 16 bzw. 16a sowie Wohngewerbezone WG16 umgezont. Mit dem Ziel der haushälterischen Bodennutzung wird im Quartier Blatten die gesamte eingeschossige Wohnzone WE der zweigeschossigen Wohnzone W12 zugeteilt. Im Gebiet Blattenstrasse, unterhalb des Töbeliwegs, werden die sehr steilen Hanglagen und schwer überbaubaren, grösstenteils nicht erschlossenen Flächen auf Einzelparzellen mit der Zustimmung der Grundeigentümerin in die Freihaltezone (Grünzone) umgezont. Weitere sehr kleinflächige Änderungen sind dem Zonenplan und dem entsprechenden Planungsbericht zu entnehmen.

Baureglement
Im Baureglement finden sich die konkreten Vorschriften für die Bebauung eines Grundstücks. Die Einführung des kantonalen Raumplanungsgesetzes (RPG) erfordert eine gesamthafte Überarbeitung des Baureglements, wobei sich dieses an den Vorgaben des Musterbaureglements der Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) orientiert. Im Baureglement sind nur noch Vorschriften festzulegen, die das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (PGB) nicht bereits abdecken.