Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Kapitell Immo AG
Kapitell Immo AG, CHE-251.470.937, Angensteinerstrasse 6, 4153 Reinach BL
- 6.5-Zimmer-Reihen-Einfamilienhaus mit Benützungsrecht an PW-Aussenabstellplatz
Grundbuch Gemeinde Schänis, Liegenschaft Nr. 1463, Plan Nr. 27, Grossstei, 320 m2, Gartenanlage (103 m2), übrige befestigte Fläche (134 m2), Gebäude (83 m2), Reihenmittelhaus Vers.-Nr. 1871, Escherstrasse 9 (83 m2)
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung CHF 760'000.00 - PW-Einstellplatz in Tiefgarage
Grundbuch Gemeinde Schänis, Miteigentumsanteil Nr. M8018, Escherstrasse 4, 8718 Schänis, 1/38 Miteigentum an Grundstück Nr. 1472
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung CHF 30'000.00
Stammgrundstück zu Grundstück Nr. M8018 Grundbuch Gemeinde Schänis, Liegenschaft Nr. 1472, Plan Nr. 27, Escherstrasse 4, 8718 Schänis, Grossstei 660 m2, Gartenanlage (521 m2), übrige befestigte Fläche (139 m2) Tiefgarage Vers.-Nr. 1876 (unterirdisch) (440 m2 von 0 m2)
Besichtigung: Freitag, 22.11.2024 von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr. Eine telefonische Anmeldung für die Besichtigung ist erwünscht Tel. 055 293 30 31. Besammlung vor der Liegenschaft Escherstrasse 9, 8718 Schänis.
Die Steigerung erfolgt in folgender Reihenfolge
1. Grundstück Grundbuch Gemeinde Schänis, Liegenschaft Nr. 1463
2. Grundstück Grundbuch Gemeinde Schänis, Miteigentumsanteil Nr. M8018
Das 2. Grundstück wird nur verwertet, wenn die Forderungen gemäss Lastenverzeichnis mit dem 1. Grundstück nicht vollumfänglich gedeckt sind.
Angaben zur Steigerung 11.12.2024 um 14:00 Uhr, Gemeindesaal, Dorfstrasse 6, 8717 Benken
Rechtliche Hinweise:
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin im 1. Rang. Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 100'000.00 zu leisten: a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechen einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen unterstehenden Bank, zugunsten des Betreibungskreis Benken-Kaltbrunn-Schänis, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oder b) bis maximal CHF 100'000.00 in bar, oder sofern Anzahlung über CHF 100'000 bis maximal CHF 100'000 in bar, im Übrigen gemäss lit. a oben (vgl. Art. 136 Abs. 2 SchKG) Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt im Voraus mittels Überweisung ( IBAN-Nr. CH5509000000900031407, Betreibungskreis Benken-Kaltbrunn-Schänis, Vermerk Kapitell Immo AG oder bis zum Maximalbetrag von CHF 100’000 in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Steigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 14 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wurde. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Auflagedatum der Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis: ab dem 04.11.2024
Kontaktstelle:
Betreibungskreis Benken-Kaltbrunn-Schänis Zentrumstrasse 4 8717 Benken SG
Bemerkungen:
- Es besteht ein Mietverhältnis
- Neue Steigerung infolge Zahlungsverzugs des Ersteigerers