Stand der Ortsplanungsrevision
Ausgangslage
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat sich im 2013 für die Revision des Raumplanungsgesetzes ausgesprochen. Die Revision beinhaltete den Stopp von Landverschleiss und die Gewährleistung einer kompakteren Siedlungsentwicklung. Aus diesem Grund mussten die Kantone ihre Baugesetze überarbeiten. Der Kanton St.Gallen verabschiedete das Planungs- und Baugesetz im 2018.
Alle Gemeinden wurden in der Folge aufgefordert, ihre Ortsplanung bis 2027 zu überarbeiten. Der Gemeinderat erarbeitete als erstes ein neues Leitbild. Weiter beschäftigte er sich mit den Stärken, Schwächen und Entwicklungszielen der Gemeinde sowie mit der räumlichen Zuteilung der Quartiere von Benken. Diese Ergebnisse flossen in die weitere Planung ein.
Im Dezember 2020 wurde die digitale Mitwirkung über das räumliche Entwicklungskonzept und des kommunalen Richtplans durchgeführt. Die Rückmeldungen wurden in einem 159-seitigen Bericht festgehalten und flossen, wo möglich, in die weitere Planung ein. Im Frühling 2022 wurde der kommunale Richtplan zur Vorprüfung beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St.Gallen (AREG) eingereicht. Die gewünschte Erweiterung der Arbeitszone wurde trotz mehreren Verhandlungen mit dem Kanton nicht zugesprochen. Der Gemeinderat hat anschliessend im Dezember 2023 den kommunalen Richtplan verabschiedet.
Rahmennutzungsplanung (Baureglement und Zonenplan)
Der kommunale Richtplan bildet die Grundlage für die Revision der Rahmennutzungsplanung (Baureglement und Zonenplan).
Das Baureglement und der Zonenplan wurden nach den raumplanerischen Zielen der Gemeinde Benken überarbeitet. Die Überarbeitung muss der geänderten Gesetzgebung entsprechen und die Siedlungsentwicklung auf das Wachstum der nächsten 15 Jahre, unter Berücksichtigung der Innenentwicklung, abgestimmt werden. Der Gemeinderat hat den Entwurf des Baureglements und des Zonenplans an der Sitzung vom 20. August 2024 zur Vorprüfung durch das AREG verabschiedet.
Gemeindestrassenplan
Im Zuge der vorliegenden Revision des Zonenplans werden die im Gemeindestrassenplan festgelegten Strassenflächen als Verkehrsflächen abgebildet. Aus diesem Grund findet ebenfalls die Überarbeitung des Gemeindestrassenplans statt.
Als erster Schritt erfolgte Mitte Juli 2024 die schriftliche Information an die direkt betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Strassenflächen. Sie wurden eingeladen, zur vorgeschlagenen Strassenklassierung Stellung zu nehmen. Auch der Gemeindestrassenplan befindet sich zur Vorprüfung beim kantonalen Tiefbauamt. Das Ergebnis der Vorprüfung wird voraussichtlich im Herbst 2024 eintreffen.
Weiteres Vorgehen
Nach Abschluss der Vorprüfung durch die kantonalen Amtsstellen werden die Unterlagen, wo nötig, überarbeitet. Anschliessend wird die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Gemeindestrassenplan sowie zum Baureglement und zum Zonenplan eingeladen. Der Gemeinderat wird der Bevölkerung die Unterlagen zudem an einer Informationsveranstaltung vorstellen.