Ab dem 2. Kindergartenjahr bis und mit der 3. Oberstufe ist der jährliche Zahnarztuntersuch obligatorisch.

Jede/r Schüler/in erhält pro Schuljahr ein Bestätigungs- und Abrechnungsformular für eine individuelle Untersuchung bei einem Schulzahnarzt/einer Schulzahnärztin, beim privaten Zahnarzt oder bei der privaten Zahnärztin. Der Untersuch ist jeweils bis spätestens 30. November durchzuführen.

Der schulzahnärztliche Untersuch ist für die Eltern gratis, sofern dieser bei einem Schulzahnarzt/einer Schulzahnärztin durchgeführt wird.

Die Administration der Zahnarztuntersuche erfolgt auch für die Oberstufenschüler/innen aus Benken durch das Schulsekretariat Benken.

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