Abmeldung/Wegzug ausländischer Staatsangehöriger

Abmeldung/Wegzug ausländischer Staatsangehöriger

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Bemerkung

Wegzüger ins Ausland müssen sich persönlich abmelden. Trifft dies bei Ihnen nicht zu, füllen Sie die Datenfelder aus und übermitteln Sie Ihre Angaben.

Verfahren

Nachdem Sie diese elektronische Abmeldung ausgefüllt haben, wird diese beim Einwohneramt verarbeitet. Sie gelten jedoch erst als ordnungsgemäss abgemeldet, wenn Sie dem Einwohneramt die erforderlichen Unterlagen zugestellt haben.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.