Betreibungsauskünfte (Selbstauskünfte) können telefonisch, online bestellt oder persönlich am Schalter in Benken abgeholt werden. Die Postzustellung kann nur an die Adresse gemäss Einwohnerregister erfolgen (keine Fax- oder Mailzustellung).

Wird die Auskunft am Schalter abgeholt, ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen.

Auskünfte über Drittpersonen können nur mit Interessennachweis oder mit Vollmacht erteilt werden.

  • Eine Betreibungsauskunft wird in der Regel über das laufende und die fünf vorangegangenen Jahre erteilt.
  • Das Einsichtsrecht Dritter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens.
  • Über zurückgezogene Betreibungen werden keine Auskünfte erteilt.

Personen welche Einträge im Betreibungsregister haben erhalten keinen Auszug gegen Rechnung, die Gebühr ist vorzuschiessen oder persönlich am Schalter bei Abholung des Betreibungsauszuges zu bezahlen.

Betreibungsregisterauszug Abholung am Schalter CHF 17.00
Betreibungsregisterauszug per A-Post an Wohnadresse CHF 18.00

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