Grundstückgewinnsteuer
Die Grundstückgewinnsteuer ist im St. Galler Steuerbuch (StB 130 Nr. 1 bis StB 141 Nr. 2) umschrieben.
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Grundstückgewinnsteuer finden Sie im Kantonalen Steuergesetz
(Art. 130 bis 141 StG).
Details zur Grundstückgewinnsteuer befinden sich auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes St. GallenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Grundbuchamt | 058 228 63 33 | grundbuchamt@kaltbrunn.ch |