Hundekontrolle
Meldepflicht
Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall vor der Weitergabe, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei AMICUS (nationale Hundedatenbank) registriert werden.
Zudem muss der Hund bei der Hundekontrollstelle der Gemeinde gemeldet und gelöst werden.
Hundesteuer
Personen, welche einen Hund halten, haben jährlich eine Hundesteuer zu entrichten.
Diese beträgt CHF 100.00 pro Hund und wird zu Beginn des Kalenderjahres fällig.
Eine im laufenden Jahr bezahlte Steuer ist für den Rest des Jahres in der ganzen Schweiz gültig.
Entsteht die Steuerpflicht im Verlauf des Jahres, ist die Hundesteuer ebenfalls für das ganze Kalenderjahr zu entrichten.
Robidog
Die Gemeinde Benken stellt Ihnen an vielen Orten Hundetoiletten (Robidog) zur Verfügung. Bitte benützen Sie diese.
Weitere Informationen
AmicusExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
sGS 456.1 - Hundegesetz - Gesetzessammlung des Kantons St.GallenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Verbraucherschutz & Veterinärwesen | sg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Hunde (admin.ch)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
|---|
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Finanzverwaltung | 055 293 30 36 | finanzen@benken.sg.ch |