Entzünden von Feuerwerken

Der Gemeinderat Benken hat für das Entzünden von Feuerwerken folgende verbindliche Richtlinien erlassen:

  1. Das Feuerwerk ist so zu organisieren, dass für Mensch und Tier sowie Sachen keine Gefährdung besteht. Die Sicherheitsabstände sind nach den geltenden Vorschriften einzuhalten. Bei ungünstigen Windverhältnissen, Trockenheit, Hindernissen wie elektrische Freileitungen etc. sind zusätzliche Sicherheitsmassnahmen anzulegen. Entsprechend sind die vorgeschriebenen Sicherheitsdistanzen zwischen Abschussstelle und gefährdeten Menschen, Tieren und Sachen zu erhöhen.
  2. Die Handhabung des Feuerwerkes hat gemäss Betriebsanleitung zu erfolgen. Bei Unklarheiten oder spezifischen Fragen gibt die Kantonspolizei St. Gallen, Abt. SIWAS (Tel. 058 229 10 40, siwas@kapo.sg.ch), gerne Auskunft.
  3. Das Feuerwerk darf nach 22.30 Uhr nicht mehr gezündet werden. Es ist darauf zu achten, dass möglichst wenig Knallkörper verwendet werden.
  4. Die niedergehenden Rückstände (Papier, Metallteile, etc.) sind nach dem Anlass zu entfernen.
  5. Für die Benützung von fremdem Grundeigentum ist das Einverständnis des jeweiligen Grundeigentümers einzuholen. Die direkten Nachbarn sollen über den Anlass informiert werden.
  6. Seitens der Gemeinde wird jede Haftung für Unfälle, Schäden und Ansprüche, die mit der Veranstaltung und dem Feuerwerk in einem Zusammenhang stehen, abgelehnt. Dem Veranstalter wird dringend empfohlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
  7. Auf die Erhebung von Gebühren wird verzichtet.
  8. Diese Richtlinien gelten nicht für die Neujahrs-Nacht und den Abend des Nationalfeiertages.
  9. Werden pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 4, T2 gezündet, muss vorgängig eine Abbrandbewilligung bei der Kantonspolizei St. Gallen, Abt. SIWAS, Klosterhof 12, 9001 St. Gallen (siwas@kapo.sg.ch) eingeholt werden.

Für eine Bewilligung ist ein schriftliches Gesuch bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Folgende Angaben sind im Gesuch erforderlich:

  • Art der Veranstaltung
  • Vollständige Kontaktangaben Gesuchstellende
  • Ort des Feuerwerks
  • Datum/Zeit des Feuerwerks
  • Verantwortliche Person für das Entzünden des Feuerwerks
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Entzünden von Feuerwerken - Richtlinien (PDF, 68.04 kB) Download 0 Entzünden von Feuerwerken - Richtlinien
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