Das Steueramt behandelt den grössten Teil der eingehenden Steuererklärungen und veranlagt vornehmlich Lohnnehmer und Rentner. Selbständigerwerbende und Spezialveranlagungen werden durch die kantonalen Steuerkommissäre bearbeitet.

Zudem wird der ganze Bezug durch das Steueramt ausgeführt.

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