Glasfasernetz

Wir beliefern in unserem Gemeindegebiet rund 1550 Abonnenten mit Elektrizität. Unser oberstes Ziel besteht darin, unsere Kunden unterbruchsfrei mit Strom zu versorgen.

Ebenfalls zur Elektrizitätsversorgung gehört das Glasfasernetz, welches von diversen Providern benutzt wird.

Die lokale Elektrizitätsversorgung ist ein Gemeindeunternehmen. Sie wird auf der Rechtsgrundlage des Gemeindegesetzes des Kantons St. Gallen sowie der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde organisatorisch selbständig als Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt. Der Bürgerschaft steht das Budgetrecht zu; der Gemeinderat erlässt die Gebührentarife.

Hausinstallationen werden in Benken durch konzessionierte Fachunternehmen ausgeführt.

Das Stromjahr entspricht dem Kalenderjahr. Pro Jahr werden für Privathaushalte 3 Teilrechnungen und eine Jahresrechnung per Ende Jahr erstellt.

Bei Wegzug aus der Gemeinde ist der Elektrizitätsversorgung Kaltbrunn AG frühzeitig Meldung zu erstatten.

Die Stromrechnungen werden bei der für die Betriebsführung der Elektrizitätsversorgung Benken zuständigen Elektrizitätsversorgung Kaltbrunn AG erstellt bzw. verarbeitet. Für Fragen bezüglich Ablesung (z.B. bei Mieterwechsel) und Verrechnung steht Ihnen die Elektrizitätsversorgung Kaltbrunn AG (Tel. 055 293 33 93 / Fax 055 293 33 99 – Email: strom@evk.ch) gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen finden sie unter dem Link Elektrizitätsversorgung.

Sperrzeiten
Die Sperrzeiten für Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, gewerbliche Wärmeapparate und Heubelüftungen/Gebläse wurden per 1. Januar 2019 aufgehoben. Die Sperrungen bleiben lediglich für Wärmepumpen- und Elektroheizungen von Montag bis Freitag, jeweils von 10.45 bis 12.15 Uhr, bestehen. Die Boiler werden nach wie vor von der Elektrizitätsversorgung Benken gesteuert.
Hinweis: Die EVB hat lediglich die Sperrzeiten aufgehoben. Der Ausbau der Sperrung resp. des Sperrmechanismus hat durch einen Elektroinstallateur zu erfolgen.

Zugehörige Objekte