Neue Bestuhlungspläne für die Rietsporthalle

11. September 2026

Im Zuge der Sanierung und der Erweiterung der Rietsporthalle wurde eine brandschutztechnische Betriebsbewilligung erteilt. Diese legt unter anderem die maximale Personenbelegung der Halle fest und bildet die Grundlage für die sichere Durchführung von Veranstaltungen.

Nach Abschluss des Umbaus wurde von verschiedenen Vereinen der Wunsch geäussert, die Bestuhlungspläne an die tatsächlich vorhandenen Tisch- und Stuhlformate anzupassen. Diese Überarbeitung wurde inzwischen abgeschlossen. Die aktualisierten Bestuhlungspläne stehen auf der Webseite www.benken.ch zur Verfügung. Für Veranstaltungen mit über 100 Personen ist in der Regel eine brandschutztechnische Bewilligung und eine Abnahme erforderlich. Die brandschutztechnische Bewilligung wird durch den Brandschutzbeauftragten erteilt. Bei der Reservation der Rietsporthalle ist ein entsprechender Bestuhlungsplan einzureichen. Dieser dient als Grundlage für die brandschutztechnische Beurteilung der Veranstaltung.

Die Merkblätter zu den Brandschutzanforderungen sowie auch weitere wichtige Hinweise, z.B. über das Verbot von Plastiktischtüchern, sind ebenfalls auf unserer Webseite aufgeschaltet.

Für den neuen Dorfsaal und den Gemeindesaal gelten die Vorschriften ebenfalls.

Rietsporthalle