20. Juli 2026
Festlegung der Gewässerräume mit Sondernutzungsplänen und Baulinien

Das Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone, den Gewässerraum der oberirdisch fliessenden und stehenden Gewässer festzulegen (Art. 36a GschG). Unter Gewässerraum wird dabei der Raumbedarf verstanden, der für die Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, den Hochwasserschutz und die Gewässernutzung erforderlich ist. Die Gemeinden müssen den Gewässerraum in der Nutzungsplan grundeigentümerverbindlich festlegen. Die Ausscheidung erfolgt in der Regel entlang von Flüssen, Bächen und Seen.

Der Gemeinderat Benken hat daher ein Fachbüro mit der Festlegung der Gewässerräume beauftragt, damit auch klare Verhältnisse für zukünftige Bauvorhaben und Nutzungen entlang den Gewässern geschaffen werden. In einer ersten Etappe wird der Gewässerraum für die Fliessgewässer innerhalb der Bauzone und deren Ober- und Unterläufe ausgeschieden. Im Rahmen der zweiten Etappe werden die Gewässerräume für die übrigen Fliessgewässer ausserhalb der Bauzone ausgeschieden. Bei den Gewässern Steinenbach, Linthkanal und Hintergräben sowie dem Flössgraben wird der Gewässerraum in eigenen Projekten ausgeschieden.

Einladung zur Mitwirkung
Die Bevölkerung kann sich bei der Planung in geeigneter Weise einbringen. Am 6. Juli 2026 hat bereits ein öffentlicher Informationsanlass im Dorfsaal stattgefunden. In Ergänzung zu diesem Informationsanlass eröffnet der Gemeinderat die weitere Mitwirkung zur Festlegung der Gewässerräume mit Sondernutzungsplänen und Baulinien.

Die Mitwirkung dauert vom 20. Juli 2026 bis zum 24. August 2026. Die Unterlagen mit Planungsbericht, Faktenblättern und Sondernutzungsplänen können im Vorraum der Gemeindeverwaltung Benken oder digital unter www.benken.ch bzw. unter www.publikationen.sg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eingesehen werden. Anregungen und Vorschläge können bis zum 24. August 2026 schriftlich per Post (Gemeinderatskanzlei Benken, Dorfplatz 3, 8717 Benken) oder per E-Mail (fabienne.gubser@benken.sg.ch) eingereicht werden.