Planauflage Teilstrassenplan Mönchhofstrasse
Um den Verladeprozess zu optimieren, beabsichtigt die HakaGerodur AG auf dem südlichen Teil des Grundstückes Nr. 190, Buechen, einen Versand- und Verladeplatz zu erstellen. Die bestehende Lagerfläche wird zudem erweitert.
Die Zu- und Wegfahrt beim geplanten Verladeplatz erfolgt ab der Giessenstrasse (Kantonsstrasse). Der Einlenker in die Mönchhofstrasse (Gemeindestrasse dritter Klasse) muss deshalb vergrössert und angepasst werden.
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 5. Juni 2025 den Teilstrassenplan „Einlenker Mönchhofstrasse“ genehmigt.
Gestützt auf Art. 39 ff Strassengesetz (sGS 732.1) liegt der Teilstrassenplan während 30 Tagen vom 13. Juni 2025 bis und mit 14. Juli 2025 im Vorraum der Gemeindeverwaltung Benken zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Rechtsmittel
Schriftliche und begründete Einsprachen gegen den Teilstrassenplan, die Art der Ausführung, die Klassierung sowie die Zulässigkeit der Enteignung können gemäss Art. 45 des kantonalen Strassengesetzes während der Auflagefrist beim Gemeinderat Benken, Dorfplatz 3, 8717 Benken, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (Art. 41 Abs. 4 PBG i.V. m. Art. 153 Abs. 2 PBG und Art. 45 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege). Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Zugehörige Objekte
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Mönchhofstrasse Plan (PDF, 1.03 MB) | Download | 0 | Mönchhofstrasse Plan |