Vorverlegung Schnitttermin auf GAöL-Streueflächen
Gemäss einer Interpellation aus dem 2017 dürfen GAöL-Streueflächen um 5 Arbeitstage vorverlegt werden wenn:
- Die Riedvegetation entsprechend der Jahreszeit weit fortgeschritten ist,
- und Ende August sehr trockenes Wetter herrscht und über den Monatswechsel auf den September viel Niederschlag vorhergesagt wird.
Die diesjährige Beurteilung der Streueflächen im Kanton St.Gallen hat ergeben, dass die Vegetation im Vergleich zu den Vorjahren weiter entwickelt ist. Die Wettervorhersagen sind in den kommenden Wochen unsicher.
Aus diesem Grund wird der Schnittzeitpunkt der GAöL-Streueflächen vom 1. September auf den 25. August 2025 vorverlegt.
ACHTUNG: Dies gilt nur für GAöL-Streueflächen mit Schnitttermin 1. September. Streueflächen mit einem späteren Schnitttermin (15.September) sowie Flächen ohne GAöL-Vertrag können nicht vorverlegt werden.
Zugehörige Objekte
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Mitteilung Schnittzeitpunkt Flachmoore 2025 (PDF, 74.32 kB) | Download | 0 | Mitteilung Schnittzeitpunkt Flachmoore 2025 |