Protokoll der Bürgerversammlung - Öffentliche Auflage
Das Protokoll der Bürgerversammlung liegt gemäss Art. 49 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG) vom 23. April 2024 bis 6. Mai 2024 im Büro Nr. 9 der Gemeinderatskanzlei Benken öffentlich auf. Innert der Auflagefrist können Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen Protokollbeschwerde mit einem Antrag auf Berichtigung erheben.
Zugehörige Objekte
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Protokoll der Bürgerversammlung 2024 | Download | 0 | Protokoll der Bürgerversammlung 2024 |