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AHV-Beiträge (AHV)

Die AHV ist eine allgemeine und obligatorische Volks­versicherung, die alle Personen umfasst, die in der Schweiz wohnen oder erwerbs­tätig sind.

Obligatorisch bei der AHV versichert sind

  • alle Frauen und Männer, die in der Schweiz erwerbs­tätig sind.
  • alle Personen, die in der Schweiz wohnen, also auch Kinder und andere Nicht­erwerbs­tätige wie Studierende, Invalide, Rentner und Rentnerinnen, Haus­frauen und Haus­männer.                  

Beitragspflichtig sind alle Personen ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres, die bei der AHV versichert sind. Die Beiträge von Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmern werden durch die Arbeit­gebenden abgerechnet.

Die Jahreseinkommen, von denen die Versicherten ihre Beiträge an die AHV leisten, dienen als Grundlage für die spätere Renten­berechnung. Deshalb führen die Aus­gleichs­kassen für jede beitrags­pflichtige Person ein so genanntes Individuelles Konto (IK).