Fakultatives Referendum: Nachtragskredit
Fakultatives Referendum gemäss Art. 23 Abs. 1 lit. d des Gemeindegesetzes und Art. 13 ff der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Benken.
Der Gemeinderat Benken beschliesst im Rahmen seiner Finanzbefugnisse gemäss Anhang der Gemeindeordnung Ziff. 2 einen Nachtragskredit für die Mehrausgaben der nicht berücksichtigten Bauleitungskosten und der Erhöhung des Verteilschlüssels für die Politische Gemeinde Benken von 1/4 auf 1/3 als Miteigentümerin des «Stockwerkeigentums Dorfzentrum» für die Umgestaltung des Dorfzentrums. Der Nachtragskredit basiert auf dem «Kredit für die Erschliessungsstrasse Zentrumplatz und die Neugestaltung Zentrumplatz» von CHF 613'295.00, genehmigt an der Urnenabstimmung vom 11. April 2021.
Gemäss Beschluss des Gemeinderates Benken vom 5. September 2023 wird somit dem fakultativen Referendum unterstellt:
Gegenstand
Mehrausgaben zum «Kredit für die Erschliessungsstrasse Zentrumplatz und die Neugestaltung Zentrumplatz»
Kreditsumme
CHF 143'000.00
Kostenzusammenstellung
Bauleitungskosten Politische Gemeinde | CHF | 110'362.50 |
Erhöhung Verteilschlüssel | CHF | 32'575.00 |
Mehrausgaben total | CHF | 142'937.50 |
Kreditsumme inkl. Rundung | CHF | 143'000.00 |
Referendumsfrist
18. September 2023 bis 27. Oktober 2023 (40 Tage)
Öffentliche Auflage
Gemeindeverwaltung Benken, Gemeinderatskanzlei (Büro 9), Zentrumplatz 2, 8717 Benken
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
300 gültige Unterschriften
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat
Benken, Zentrumplatz 2, Postfach 24, 8717 Benken, einzureichen.
Der detaillierte Gemeinderatsbeschluss dazu ist unten einsehbar.
Zugehörige Objekte
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