Gräberräumung Friedhof Benken
Für folgende Gräber und Urnenfelder ist die gesetzliche Grabesruhe (20 Jahre bei Erdbestattungen / 10 Jahre bei Urnenfeldern / 10 Jahre bei Urnenerdgräber) abgelaufen:
Erdgräber des Jahres 2002
(von Fischli-Reusser Thomas bis Jud-Hofstetter Marie Rosa)
Urnenfelder des Jahres 2012
(von Glaus Reinhard bis Böni-Giger Eugen Stefan)
Urnenerdgräber des Jahres 2012
(von Egli-Glaus Jakob und Ottilia bis Bürdel-Tiefenauer Hedwig)
Die Gräber sind durch die Angehörigen nach Ostern, d.h. ab 11. April 2023 bis spätestens 23. April 2023, vollständig zu räumen. Dabei wird gebeten, persönliche Gegenstände wie Weihwassergeschirr, Blumenschalen, etc. zu entfernen. Die Grabsteine dürfen nur in Absprache mit dem Bestattungsamt entfernt werden.
Die Gemeinde lehnt jegliche Verantwortung und Haftung über die Räumung der Gräber ab.
Über nicht geräumte Gräber wird nach genannter Frist kostenlos verfügt.
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an das Bestattungsamt Benken (055 293 30 42).