Vorankündigung Strukturdatenerhebung 2023
Für das Gesuch von Direktzahlungen führt das Landwirtschaftsamt St. Gallen die jährliche Strukturdatenerhebung für alle berechtigten Landwirtschaftsbetriebe im Kanton St. Gallen durch.
Für den Vollzug in den Bereichen Landwirtschaft sowie Tierseuchenprävention und Tierseuchenbekämpfung sind ausserdem alle Tierhalter und Tierhalterinnen (Klauen- und Huftiere, Geflügel, Bienen) sowie auch Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von Flächen verpflichtet, an der jährlichen Strukturdatenerhebung teilzunehmen.
In diesem Jahr werden die Erhebungen vollumfänglich digital während den nachfolgenden Zeitfenstern durchgeführt.
Betriebstypen | Betriebstypen |
Direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe | 13. Feb. bis 3. März 2023 |
Betriebe ohne Direktzahlungen, private Tierhaltungen sowie Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von Flächen |
13. März bis 31. März 2023 |
Die betroffenen Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen sowie Tierhalter und Tierhalterinnen erhalten direkt vom Landwirtschaftsamt St. Gallen kurz vor der entsprechenden Strukturdatenerhebung alle nötigen Informationen per Post zugestellt.