Betreibungsauskünfte (Selbstauskünfte) können telefonisch, online bestellt oder persönlich am Schalter in Benken abgeholt werden. Die Postzustellung kann nur an die Adresse gemäss Einwohnerregister erfolgen (keine Fax- oder Mailzustellung).

Wird die Auskunft am Schalter abgeholt, ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen.

Auskünfte über Drittpersonen können nur mit Interessennachweis oder mit Vollmacht erteilt werden.

  • Eine Betreibungsauskunft wird in der Regel über das laufende und die fünf vorangegangenen Jahre erteilt.
  • Das Einsichtsrecht Dritter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens.
  • Über zurückgezogene Betreibungen werden keine Auskünfte erteilt.

Betreibungsregisterauszug Abholung am Schalter CHF 17.00
Betreibungsregisterauszug per A-Post an Wohnadresse CHF 18.00

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