Betreibungsregisterauskunft
Wird die Auskunft am Schalter abgeholt, ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen.
Auskünfte über Drittpersonen können nur mit Interessennachweis oder mit Vollmacht erteilt werden.
- Eine Betreibungsauskunft wird in der Regel über das laufende und die fünf vorangegangenen Jahre erteilt.
- Das Einsichtsrecht Dritter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens.
- Über zurückgezogene Betreibungen werden keine Auskünfte erteilt.
Betreibungsregisterauszug Abholung am Schalter CHF 17.00
Betreibungsregisterauszug per A-Post an Wohnadresse CHF 18.00
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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