Wenn die Erben den Nachlass angetreten haben, stellt das zuständige Amtsnotariat auf entsprechendes Begehren eine Erbbescheinigung aus. Aufgrund der Erbbescheinigung können die Aktiven des Erblassers (Bankkonti, Liegenschaften etc.) auf die Erben überschrieben werden, womit diese darüber verfügen können.

Zugehörige Objekte