Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Benken erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Einbürgerung sind die zuständigen Stellen von Bund und Kanton sowie der Einbürgerungsrat der Wohnsitzgemeinde zuständig.

Wir informieren Sie in einem persönlichen Gespräch gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

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