Das Sozialamt Schänis-Benken-Kaltbrunn ist ganz allgemein für die persönliche und materielle Hilfe an Bedürftige zuständig. Die Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen und fördert nach Möglichkeit ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit. Das Sozialamt arbeitet eng mit dem regionalen Beratungszentrum Uznach zusammen.

Um Anspruch auf Sozialhilfeleistungen erheben zu können, muss eine konkrete Notlage vorliegen. Zudem muss eine Hilfsbedürftigkeit der Klientin oder des Klienten bestehen, d.h. das soziale Existenzminimum wird nicht erreicht.

Bevor eine öffentliche Sozialhilfe ausgerichtet werden kann, müssen vorgängig weitere Ansprüche abgeklärt werden (z.B. Verwandtenunterstützung, Arbeitslosenkasse, Renten und Versicherungsleistungen).

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