Kinderbetreuungskosten - Beitragsgesuch

Die Gemeinde Benken unterstützt Familien, welche Ihre Kinder extern betreuen lassen.

Ziel ist es, dass Familien anhand von Belegen Ihrer Auslagen für die externe Kinderbetreuung bei der Gemeinde eine Rückerstattung anfordern können.

Die Rückerstattung kann unabhängig der gewählten Betreuungsstätte beantragt werden.

Antrag Vorgehen:

  1. Die Gemeindebeiträge für die unterstützungsberechtigten Eltern sind nach der untenstehenden Skala auf Grund des Nettolohns II der Eltern abgestuft.
  2. Als Berechnungsgrundlage für die Einkommensstufe wird der Nettolohn II gemäss aktueller Veranlagung beigezogen. Zur Berechnung werden die Einkünfte beider Elternteile zugezogen. Bei Zuzug ist die Steuerveranlagung des vorhergehenden Wohnorts vorzuweisen.
  3. Beitragsberechtigt sind nur Familien welche in Benken wohnhaft sind und kein steuerbares Vermögen ausweisen.
  4. Sozialhilfebezüger müssen Ihre Beiträge über die Sozialhilfe abrechnen.
  5. Es werden nur Rückvergütungen für das vorangegangene Jahr gewährt.
  6. Für ein Beitragsgesuch muss vorgängig zwingend die Steuererklärung beim Steueramt Benken eingereicht worden sein.
  7. Das Beitragsgesuch muss über den Antragsteller bis Ende April bei der Finanzverwaltung eingereicht werden.
  8. Der Beitragsentscheid der Gemeinde ist endgültig.
  9. Die Auszahlung der bewilligten Unterstützungsbeiträge erfolgt jährlich per Ende Juni.
  10. Es können nur Rückerstattungen gewährt werden, solange die bewilligte Budgetposition der Gemeinde nicht ausgeschöpft ist.
  11. Die tieferen Einkommensklassen (1. und 2.) werden bei der Beitragszusprache priorisiert behandelt. Für diese Einkommensklassen besteht zusätzlich die Möglichkeit, einen Vorschuss zu beantragen. Setzen Sie sich dafür direkt mit der Finanzverwaltung (Tel. 055 293 30 36 oder finanzen@benken.sg.ch) in Verbindung.
  12. Es werden nur Rechnungen ab 1. Januar des Vorjahres berücksichtigt.
 

Nettolohn II:

Gemeindebeitrag:

Elternbeitrag:

1.

 CHF 0 – 60'000

30%

70%

2.

 CHF 60'000 – 90'000

20%

80%

3.

 CHF 90'000 – 120'000

10%

90%

4.

 Ab CHF 120'000

0%

100%

 

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