Asylwesen
Die kantonale Verordnung über die Aufnahme von Asylsuchenden regelt den Vollzug der eidgenössischen Asylgesetzgebung im Bereich der Betreuung von Asylsuchenden, stellt die Zuständigkeiten klar und beschreibt das Zuweisungsverfahren an die Gemeinden.
Dabei sind die Gemeinden verpflichtet, gemäss einem speziellen Verteilschlüssel Asylsuchende in der Gemeinde unterzubringen und zu betreuen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialamt Schänis-Benken-Kaltbrunn | 055 619 61 77 | soziales@schaenis.ch |