Bei zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton St.Gallen haben Eltern bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf Elternschaftsbeiträge, wenn sich wenigstens ein Elternteil persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmet und der Lebensbedarf nicht durch Einkommen gedeckt ist. Anspruchsberechtigt ist der Elternteil, welcher das Kind hauptsächlich betreut.

Das «Gesetz über Elternschaftsbeiträge» ersetzt ab 1. Januar 2018 das «Gesetz über Mutterschaftsbeiträge vom 5. Dezember 1985».

Weitere Informationen finden Sie auf der Kantons-Website.

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