Die Gemeindepräsidentin ist gemeinsam mit dem Gemeinderat für die Führung der Gemeinde verantwortlich. Ihr Aufgabengebiet umfasst unter anderem die Entwicklung der Gemeinde, die Planung und Realisation der Infrastrukturaufgaben, die Finanzplanung und die Öffentlichkeitsarbeit. Die Gemeindepräsidentin bereitet die Sitzungen vor und leitet diese. Sie führt das Gemeindepersonal (Verwaltung und Aussendienst).

Zu den Aufgaben der Gemeindepräsidentin gehören auch die Auskunftserteilung und die Beratung der Bürgerschaft. Sie vertritt die Gemeinde in diversen kantonalen und regionalen Gremien und Kommissionen.

Wenn Sie Vorschläge und Anliegen an den Gemeinderat haben, gerne Auskunft zu irgend einem Thema aus dem Aufgabenbereich der Gemeinde möchten oder einen Rat oder Hilfe benötigen, nehmen Sie mit der Gemeindepräsidentin Kontakt auf. Soweit möglich hilft sie Ihnen gerne, oder sie verweist Sie an eine kompetente Stelle.

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