Ortsgemeinde - ErsatzwahlenErsatzwahlen für den Rest der Amtsdauer 2017 - 2020 Am Sonntag, 23. September 2018, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen finden die Ersatzwahlen statt für
Abgabetermin Wahlvorschläge Die Wahlvorschläge gemäss Art. 20bis ff Urnenabstimmungsgesetz sind dem Sekretariat der Ortsgemeinde bis spätestens Freitag, 29. Juni 2018, 11.00 Uhr, einzureichen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist. Den Wahlvorschlägen sind die Zustimmungserklärungen der Vorgeschlagenen beizulegen. Das Sekretariat stellt Formulare zur Verfügung. Zweiter Wahlgang oder stille Wahl Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 25. November 2018 statt. Die Wahlvorschläge für einen solchen Wahlgang sind dem Sekretariat bis spätestens Mittwoch, 3. Oktober 2018, 11.00 Uhr, einzureichen. Datum der Neuigkeit 15. Juni 2018
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