Zurückschneiden von Bäumen und SträuchernUnter Hinweis auf das Strassengesetz werden die Anstösser an öffentlichen Strassen und Wegen aufgefordert, insbesondere folgende strassenpolizeilichen Bestimmungen zu beachten:
Die Grundeigentümer werden ersucht, überragende oder sichtbehindernde Äste und Sträucher, usw. auf die gesetzlichen Abstände zurückzuschneiden. Zudem ist darauf zu achten, dass eine allfällige Strassenbeleuchtung durch Bäume und Sträucher nicht beeinträchtigt wird. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften werden die Arbeiten durch Dritte im Auftrag der Gemeinde auf Kosten der Pflichtigen vorgenommen. Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung Benken. Die Mitarbeiter sind gerne bereit, beratend zu helfen. ![]() Datum der Neuigkeit 27. Sept. 2020
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