Alle erwerbstätigen Väter sowie Väter, die ein Arbeitslosen­taggeld erhalten, können einen zwei­wöchigen Vater­schafts­urlaub beziehen. 

Sie können diesen Urlaub innerhalb von sechs Monaten nach Geburt des Kindes nehmen, entweder am Stück oder verteilt auf einzelne Tage. Die Ent­schädigung beträgt üblicher­weise 80 Prozent des letzten AHV-pflichtigen Lohnes und ist an bestimmte Voraus­setzungen gebunden.

Weitere Informationen zur Vaterschaftsentschädigung

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